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   BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56   

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BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56 (https://dejure.org/1958,134)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1958 - IV C 175.56 (https://dejure.org/1958,134)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1958 - IV C 175.56 (https://dejure.org/1958,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von Hausratsverlusten - Begriff des Hausrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 1
  • NJW 1959, 692
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1958 - IV C 79.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56
    - Vorübergehendes Nichtdienen schadet aber nicht (Urteil BVerwG IV C 79.56 vom 15. Januar 1958 - ZLA 1958, 140 u. 209).
  • BVerwG, 27.01.1956 - IV C 113.55
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56
    Es muß in diesen Räumen ein häusliches Leben möglich sein (vgl. Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 113.55 - RLA 1956, 125).
  • VG Wiesbaden, 20.04.2021 - 3 K 3683/17

    Türkei: Klage abgewiesen; keine Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz

    Februar 1989 - 6 C 61.86 - , BVerwGE 8 1, 239/240 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten aus gehen, nicht schlechthin eine politische Verfolgung dar (Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - und vom 06. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 8 1, 41).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2018 - 2 LB 17/18
    Anderes gilt nur dann, wenn beides nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dient, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder ei­ nes sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen soll (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 = DVBI 1987, 47, vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 8 1, 41. und vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 = InfAusIR 1991, 310 ; zuletzt Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - juris, Rn. 14; allgemein zur Erforderlichkeit der Anknüpfung an die politische Überzeu­ gung als Grundlage eines zielgerichteten Eingriffs in ein flüchtlingsrechtlich ge­ schütztes Rechtsgut s.a. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 ).
  • VG Wiesbaden, 22.04.2021 - 3 K 4399/17

    Türkei: Klage abgewiesen; widersprüchliches und substanzarmes Vorbringen; keine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten aus gehen, nicht schlechthin eine politische Verfolgung dar (Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 - und vom 06. Dezember 1988 - 9 C 22.88 - BVerwGE 8 1, 41).
  • BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der Hausrateigenschaft bestehen einmal deswegen Bedenken, weil die Einrichtungen der Leutestuben und des Zimmers der Beschließerin sowie die des Aufenthalts- und Büroraumes möglicherweise nicht den täglichen Lebensbedürfnissen und der Lebenshaltung, sondern ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betriebe zu dienen bestimmt waren und daher möglicherweise dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen wären (vgl. Urteile vom 5" Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 und BVerwG IV C 289.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 16 FG Nr. 32 a und Nr. 33]).
  • BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Da dem Kläger das neugeschaffene Amt des "Direktors bei der Bundesschuldenverwaltung" (Besoldungsgruppe B 3) unstreitig nicht bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand durch einen Verwaltungsakt übertragen wurde und da er auch eine unmittelbar kraft Gesetzes sich vollziehende Verbesserung seines Besoldungsstatus bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht erfahren hat, weil das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz offensichtlich für die Inhaber der Ämter der Besoldungsgruppe A 16 bei der Bundesschuldenverwaltung eine strukturelle Verbesserung der Besoldung (hierzu schon BVerwG, Urteile vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - vom 6. Juli 1972 - BVerwG II C 4.71 - und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 11.70 -) nicht vorsieht, müssen die Hauptanträge des Klägers schon daran scheitern, daß für die Dienstbezüge der Beamten und für die an der Höhe der letzten Dienstbezüge sich orientierenden Versorgungsbezüge (§ 108 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1776] - BBG -) der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besoldung gilt, d.h. nur die im - verfassungsmäßigen - Gesetz festgelegten Dienst- und Versorgungsbezüge gezahlt und gefordert werden dürfen (BVerwG 18, 293 [295]; 19, 48 [54] unter Hinweis auf BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]; vgl. auch § 50 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1754]).
  • BVerwG, 09.10.1961 - III ER 403.60

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Daß der sogenannte Einheitswertvergleich, gegen den sich der Kläger wendet, mit dem Grundgesetz in Einklang steht, ist von der Rechtsprechung der mit Lastenausgleichssachen betrauten Senate des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausgesprochen worden (BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56].85).
  • BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64

    Gegenstände der Berufsausübung des Vorstandsmitglieds und Direktors einer

    Das Urteil hat die Zweifel, die sich aus der Zuordnung der Einrichtung eines in einem Villenhaushalt belegenen Zimmers zu dem Begriff des Hausrats (vgl. hierzu Urteil vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 - [BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]]) hinsichtlich seiner Bestimmung und Verwendung für Berufszwecke ergeben, nicht in einer Weise ausgeräumt, die die Annahme einer tragfähigen Grundlage für das gefundene Erkenntnis rechtfertigen könnte.
  • BVerwG, 18.12.1958 - III C 403.56
    Die neueren Gesetze enthalten zwar, wie der IV. Senat in demUrteil vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 (RLA 1958 S. 363) ausgeführt hat, keine Begriffsbestimmung des Hausrats, werden aber gerade deshalb im herkömmlichen Sinne zu verstehen sein.
  • VG Karlsruhe, 09.07.2021 - A 10 K 1357/20

    Türkei: Keine Gruppenverfolgung von Armeniern oder Kurden; Wehrdiensteinzug

    Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.02.1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 8 1, 239, 240 f; BVerwG, Urt. v. 18.10.1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 4 1, 53, 55).
  • BVerwG, 02.02.1967 - VI B 11.66

    Vorliegen einer die (materielle) Beweislast umkehrenden tatsächlichen Vermutung

    Es begründet jedoch in demselben Satz diese "Vermutung" damit, die Tatsache, daß Adam W. seit dem 1. September 1929 zum Kreis der "alten Kämpfer" gehört habe und von 1930 bis 1933 das einzige der NSDAP angehörige Stadtratsmitglied gewesen sei, bilde ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür, daß seine Ernennung überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen sei, und verweist hierzu auf BVerwGE 5, 275; 8, 2 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]96. Hinzu komme, daß Adam W. von Seiten der NSDAP für das Amt des Bürgermeisters vorgeschlagen worden sei.
  • BVerwG, 30.05.1960 - IV C 108.60

    Begriff der für die Berufsausübung erforderlichen Gegenstände - Qualifizierung

  • BGH, 21.11.1968 - IX ZR 16/67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 2.64

    Kürzungen des Anspruchs auf Hausratentschädigung bei Entschädigungszahlungen von

  • BVerwG, 31.10.1960 - IV B 78.60

    Vorliegen eines wesentlichen Mangels des gerichtlichen Verfahrens bei Fehlern im

  • BVerwG, 04.12.1964 - IV B 113.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 24.11.1960 - IV B 186.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1959 - IV C 397.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 9 LA 272/13
  • VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
  • VG Augsburg, 10.04.2008 - Au 2 K 07.405

    Rechtswidrigkeit eines Besoldungsbestandteils, der in das Belieben des Vorstands

  • BVerwG, 17.03.1960 - III C 174.58

    Rechtsmittel

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